Infos für Ausländer

Infos für Ausländer

Wie bewerbe ich mich für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik am KIT?

Für den Bachelorstudiengang ist die allgemeine Zulassungsbeschränkung zum WS13/14 weggefallen. Man benötigt weiterhin ein anerkanntes Sprachzertifikat.

Anerkannte Sprachzertifikate sind:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
  • ZOP von Goethe-Institut
  • Das Grosse oder Kleine Sprachdiplom des Goethe-Instituts
  • Das Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II
  • TestDaF mit dem Ergebnis nicht schlechter als 4x4

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Sekundarschulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen ebenso wie Ausländer ein Sprachzertifikat für die Zulassung. 

Absolventen deutscher Schulen im Ausland, die das Abitur erworben haben, müssen keine zusätzliche Sprachqualifikation mehr vorweisen.

Wie bewerbe ich mich für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik am KIT?

Studierende kommen aus aller Welt nach Karlsruhe. Um die Anzahl der neuen Eingeschriebenen zu beschränken, gibt es im Master ein Zulassungsverfahren. 

Aus diesem Grund muss bei dem Zulassungsantrag für ETIT, im Gegensatz zu Studiengängen ohne Auswahlverfahren, die Feststellungsprüfung schon abgelegt sein (nähere Informationen findest du weiter unten) oder ein anerkanntes Sprachzertifikat wie im Bachelorstudiengang vorliegen.

DSH-Prüfung

Wer noch nicht über genügend Deutschkenntnisse verfügt und unbedingt im Studienkolleg Karlsruhe einen Vorbereitungskurs besuchen will, sollte die DSH-Prüfung teilnehmen, um seine Deutschkentnisse im Studium nachzuweisen.

Andere Alternative ist es, dass man für einen Aufnahmetest des Studienkolleg bewirbt. Dennoch ist eine Deutschvorkentnisse zumindest ab anfang Mittelstufe (entsprechend B1-Niveau des GERR) notwendig.

Der Kurs und die DSH Prüfung können auch an einer anderen Universität oder an einer Fachhochschule für einen Studiengang ohne Auswahlverfahren gemacht werden. Es auch möglich die DSH Prüfung direkt ohne einen Vorbereitungskurs bei dem Studienkolleg Karlsruhe abzulegen.

Wer eine Zulassung für einen alternativen Studiengang hat, muss sich erneut für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bewerben, nachdem er die DSH Prüfung bestanden hat.

Feststellungsprüfung

Wer noch eine Feststellungsprüfung ablegen muss, weil sein Sekundarschulabschluss in Deutschland nicht direkt zum Hochschulzugang berechtigt, kann auch keinen Zulassungsbescheid bekommen. Hier kann man schnell nachschauen, ob man direkt mit seinem Sekundarschulabschlusszeugnis an einer deutschen Hochschule studieren kann. Mann kann sich in einem zweisemesterigen Kurs bei einem Studienkolleg für diese Prüfung vorbereiten. Wer fähig ist, kann auch schon nach einem Semester an der Prüfung teilnehmen.

Falls du den Kurs im Studienkolleg Karlsruhe besuchen möchten, solltest du bei der Bewerbung auch einen alternativen Studiengang ohne Auswahlverfahren angeben und sich erneut, nachdem du die Feststellungsprüfung bestanden hast, für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bewerben. Hier ist es auch möglich diese Prüfung in einem Studienkolleg einer anderen Universität abzulegen.

Wer eine Zulassung für einen alternativen Studiengang hat, muss sich auch hier erneut für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik bewerben, nachdem er die Prüfung bestanden hat.

Bei Ablehnung

Wer alle Voraussetzungen für eine Zulassung hat, kann trotzdem eine Ablehnung bei dem Auswahlverfahren bekommen. Deshalb ist es zu empfehlen beim Zulassungsantrag einen alternativen Studiengang ohne Auswahlverfahren anzugeben. Falls man nicht für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik zugelassen wird, kann man ein Studium in einem alternativen Studiengang anfangen und dann im Jahr danach erneut einen Antrag stellen. Dies erhöht die Chancen angenommen zu werden. Außerdem kann man sich ein paar Prüfungen von dem alternativen Studiengang anrechnen lassen, falls man dann zugelassen wird. Eine andere Möglichkeit wäre das Studium an einer anderen Universität, in der es kein Auswahlverfahren gibt, zu beginnen und dann zur Universität Karlsruhe zu wechseln.

Für Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten (Bildungsinländer)

Für sie gelten bei dem Auswahlverfahren dieselben Bestimmungen wie für Deutschen Staatsangehörigen.

Für Bewerber aus anderen Staaten (Bildungsausländer)

Wer ein Studienvisium braucht, sollte die TestDaF-Prufüng (oder äquivalent) schon in seinem Heimatland bestehen. Diese erlaubt dir direkt an dem Auswahlverfahren teilzunehmen und möglicherweise eine Zulassung zu bekommen, die du für deinen Studienvisiumsantrag brauchst. Wer nicht die Möglichkeit hatte, den TestDaF oder ein anerkanntes Sprachzertifikat in seinem Heimatland zu erwerben, sollte wie oben beschrieben vorgehen.

Bei dem Auswahlverfahren werden 10% der Plätze an Bildungsausländer aus nicht EU-Mitgliedstaaten vergeben. Grundsätzlich wird die Bewerber-Liste rein nach Note bewertet, egal, wie viel Teilnehmer aus einem Land herkommt. Trotzdem gibt es auch verschiedene Länder, aus denen die Bewerber zusatzliche Qualifikation hinzufügen müssen. Die Voraussetzungen für einzelnen Länder kann in der website http://anabin.kmk.org/ (Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse) gefunden werden.

Eure erste Anlaufstelle an unserer Fakultät ist die Ausländerbeauftragte Fr. Dr. Brückner-Nieder. Außerdem könnt Ihr Euch an unseren Ausländerreferenten wenden, der Euch spezielle Fragen gerne beantwortet, sowie vielleicht mit dem ein oder anderen Erfahrungsbericht weiterhelfen kann.

Wichtige Links:

  • Goethe-Institut
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst
  • International Students Office (ehem. Akademisches Auslandsamt) der Universität
  • http://anabin.kmk.org/