pruefungsordnungen Nach seiner Immatrikulation studiert jeder Studierende nach der jeweils aktuellen Prüfungsordnung (PO) und dem aktuellen Studienplan des Studienganges, für den er sich eingeschrieben hat. Die Kombination der beiden Dokumente wird auch oft Studien- und Prüfungsordnung (SPO) genannt. Zusätzlich gibt es das Modulhandbuch, in dem die einzelnen Module beschrieben werden. Diese Dokumente strukturieren das Studium, in ihnen sind also sowohl alle abzulegend en Prüfungen als auch Fristen aufgeführt, auch die Prüfungsmodalitäten samt Notenvergabe sind hier beschrieben. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich die Prüfungsordnung seines Studienganges mal für einen Nachmittag vorzunehmen, damit man nicht von unter Kommilitonen umgehenden Gerüchten verunsichert oder wegen einer Frist, die man nicht kannte, exmatrikuliert wird.

In den letzten Jahren wurden die Prüfungsordnungen für den Bachelor- und Masterstudiengang häufig überarbeitet, zum Beispiel um Fristen zu verlängern, ungünstige Reihenfolgen von Pflichtvorlesungen zu korrigieren oder den Übergang ins Masterstudium zu glätten.

Für dich ist dabei der so genannte Bestandsschutz entscheidend: Du Studierst immer nach der Studien- und Prüfungsordnung (SPO), und dem Modulhandbuch, die zum Zeitpunkt Deiner Immatrikulation aktuell waren. Deren Fristen und Vorschriften sind für dich auch dann gültig, wenn von der Universität eine neuere PO beschlossen wurde. Nach welcher Fassung der PO du studierst, kannst du im Studienbüro erfragen. Sollten dir aber die Änderungen gefallen, die mit einer Änderungssatzung veröffentlicht werden, so besteht normalerweise die Möglichkeit, dass du auf einen schriftlichen Antrag hin in die neuere PO wechseln kannst. Diesen kannst du beim BPA bzw. MPA stellen.

Da die Prüfungsfassungen für Bachelor und Master durch die Änderungen zunehmend unübersichtlicher wurden, hat die Fachschaft Gesamtfassungen erstellt. Diese enthalten die Inhalte aller Änderungssatzungen und sind deshalb leicht lesbar. Bitte beachte aber, dass diese Zusammenfassungen rechtlich nicht gültig sind! Rechtlich entscheidend sind die Fassungen, die in den amtlichen Bekanntmachungen des KITs veröffentlicht werden. Dort findest du zum Beispiel auch die Promotionsordnung. Auf der Seite der Fakultät sind alle Versionen zusammengetragen.